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Häufige Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen. Möchten Sie eine Antwort lesen, so klicken Sie bitte die gewünschte Frage an.

Förderung bedeutet die Unterstützung von Vorhaben und Personen.

In der Weiterbildung erfolgt die Förderung von Berufsabschlüssen oder Qualifizierungsmaßnahmen in der Regel über die Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Optionskommunen oder den Europäischen Sozialfond.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer DAA vor Ort und lassen Sie sich individuell über Fördermöglichkeiten beraten.

Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Optionskommunen können bei Vorliegen der entsprechenden Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Diesen Bildungsgutschein können Sie bei der DAA einlösen, um eine Weiterbildung oder Umschulung zu absolvieren.

Der Bildungsgutschein garantiert Ihnen, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme anfallen, vom Kostenträger (Arbeitsagentur, Jobcenter etc.) übernommen werden.

Der Bildungsgutschein ist eine „Kannleistung“, das bedeutet, dass niemand einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen oder nicht, entscheidet Ihre zuständige Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft.

Wenn Sie einen Bildungsgutschein haben, sprechen Sie mit Ihrer DAA über die Umsetzung des dort aufgeführten Bildungsziels.

Sollten Sie mit unserem Angebot zur Umsetzung zufrieden sein, lösen wir den Bildungsgutschein ein. Danach geben Sie ihn zusammen mit dem von uns ausgestellten Qualifizierungsplan bei der fördernden Stelle ab.

Die Rentenversicherungsträger fördern Ihre Fortbildung und Umschulung bei der DAA, sofern Sie die individuellen Förderungsbedingungen erfüllen. Unsere Bildungsangebote sind im Regelfall durch Rentenversicherungsträger förderbar.

Sie erarbeiten mit Unterstützung unserer Lernberater-/innen Ihren Bildungsbedarf und kombinieren die entsprechenden Lernmodule zu Ihrer individuellen Weiterbildung.

Wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf keine Beschäftigungsaussichten haben, können Sie bei der DAA einen neuen Beruf erlernen. In der Regel beträgt die Ausbildungszeit 24 Monate. Auch ohne Berufsabschluss haben Sie die Möglichkeit, eine Umschulung zu durchlaufen. Hier genügt im Regelfall, dass Sie als ungelernte/r Arbeitnehmer/in bereits gearbeitet haben.

Die Umschulungen der Deutschen Angestellten-Akademie beginnen jeweils im Frühjahr und Sommer des Jahres. Bitte nutzen Sie die Suche in den Bildungsangeboten, um die örtlich festgelegten Starttermine zu erfahren.